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Video-Marketing für Rechtsanwälte & Kanzleien

Recruiting-Content gegen den Associate-Mangel — regulatorisch der unkritischste Einstieg, weil §43b BRAO nur Mandantenwerbung betrifft.

Referenzen u. a. mit

  • Volkswagen
  • Amazon Prime Video
  • ZDF
  • Davidoff
  • IHG
  • Ruby Hotels
  • Glow25
  • NordOstsee Yachten
  • The Cozy Hotel

Ausgangslage

Höchste Zahlungsbereitschaft, schrumpfender Nachwuchs

165.776–167.547

zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland

106.000 €

Ø persönlicher Gewinn eines Anwalts

STAR-Studie 2025

29.000 €

Ø Cost-of-Vacancy je unbesetzter Stelle

über 73.000 € bei 250+ Mitarbeitenden, StepStone

6.300–6.900

bestandene zweite Staatsexamina pro Jahr

Rückgang von rund 10.700 im Jahr 2001

Von den rund 165.776–167.547 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland zahlen wenige Branchen so viel: Der durchschnittliche persönliche Gewinn liegt bei 106.000 € (STAR-Studie 2025), rund 1.200 Großkanzleien erwirtschaften jeweils über 2 Mio. € Umsatz, dazu kommen etwa 12.000 mittelständische Sozietäten. Gleichzeitig sinkt der Nachwuchs: Die Zahl der bestandenen zweiten Staatsexamina ist von rund 10.700 im Jahr 2001 auf 6.300–6.900 pro Jahr gefallen. Eine unbesetzte Stelle kostet im Schnitt 29.000 €, bei Kanzleien mit über 250 Mitarbeitenden über 73.000 € (StepStone).

Regulatorik: §43b BRAO und §6 BORA (Sachlichkeitsgebot) sind seit 2002 stark liberalisiert und betreffen ausschließlich Mandantenwerbung — Recruiting-Content fällt nicht darunter. Weiterhin verboten bleiben reißerische oder irreführende Erfolgsquoten sowie die Nennung von Mandanten ohne deren Einwilligung.

Typische Fehler

Wo Kanzleien beim Video-Content vorsichtiger sind als nötig

Der häufigste Fehler: Kanzleien verwechseln das strenge Sachlichkeitsgebot für Mandantenwerbung mit den Regeln für Recruiting-Content — und lassen aus Vorsicht beides bleiben, obwohl Recruiting-Content davon gar nicht betroffen ist. Der zweite Fehler: reißerische oder irreführende Erfolgsquoten sowie Mandantennennung ohne Einwilligung — das bleibt in jedem Content-Typ verboten und ist der eigentliche Risikobereich. Der dritte: reine Abo-Modelle ohne erkennbaren inhaltlichen Nutzen, die zunehmend auf Skepsis stoßen — Content-Systeme mit klarem Ergebnis pro Staffel schneiden spürbar besser ab.

Unser System

So werden Kanzleien sichtbar

  1. 01

    Recruiting-Film als Türöffner

    Regulatorisch der unkritischste Einstieg — ab 4.900 €, ohne Berührung mit dem Sachlichkeitsgebot der Mandantenwerbung.

  2. 02

    Vodcast für Wirtschaftskanzleien & Boutiquen

    Thought Leadership zu M&A, IP/Tech oder Arbeitsrecht — als Content-System pro Staffel gebündelt, nicht als Einzel-Episode.

  3. 03

    Sachlich statt reißerisch

    Keine Erfolgsquoten-Werbung, keine Mandantennennung ohne Einwilligung — sauber entlang §6 BORA produziert.

Marktbeweis

Content, der in der Anwaltsbranche bereits funktioniert

Christian Solmecke bzw. WBS Legal zeigen öffentlich sichtbar, was in der Branche möglich ist: über 1 Million YouTube-Abonnenten und mehr als 315 Millionen Views. Kein Einzelfall, sondern ein Beleg dafür, dass Rechtsanwälte mit dem richtigen Format eine große, loyale Öffentlichkeit aufbauen können — auch ohne diese Größenordnung zu erreichen. Für einzelne Partner eignet sich oft auch ein schlankeres LinkedIn-Executive-Format als Einstieg.

Kanzlei-Content — Recruiting & Thought Leadership

FAQ

Häufige Fragen von Kanzleien

Ist Video-Marketing für Anwaltskanzleien überhaupt erlaubt?

Ja — §43b BRAO und §6 BORA wurden seit 2002 stark liberalisiert. Das Sachlichkeitsgebot betrifft Mandantenwerbung, nicht Recruiting-Content. Verboten bleiben reißerische oder irreführende Erfolgsquoten und die Nennung von Mandanten ohne deren Einwilligung.

Was kostet ein Recruiting-Video für eine Kanzlei?

Ab 4.900 € — aus unserer Sicht der regulatorisch unkritischste und damit risikoärmste Video-Einstieg für Kanzleien überhaupt.

Gilt das Sachlichkeitsgebot auch für Recruiting-Content?

Nein. §43b BRAO und §6 BORA regeln die Werbung um Mandate. Content, der sich an potenzielle Bewerber statt an Mandanten richtet, fällt nicht unter dieses Sachlichkeitsgebot.

Für welche Kanzleien eignet sich ein B2B-Podcast besonders?

Besonders für Wirtschaftskanzleien und Boutiquen mit klarem fachlichem Profil — etwa M&A, IP/Tech oder Arbeitsrecht — weil sich Thought Leadership dort direkt in Mandats- und Bewerberanfragen übersetzen lässt.

Wie viele Rechtsanwälte und Kanzleien gibt es in Deutschland?

Rund 165.776–167.547 zugelassene Rechtsanwälte, darunter etwa 1.200 Großkanzleien mit jeweils über 2 Mio. € Umsatz und rund 12.000 mittelständische Sozietäten.

Was kostet eine unbesetzte Stelle in der Kanzlei wirklich?

Im Schnitt rund 29.000 € (StepStone), bei Kanzleien mit über 250 Mitarbeitenden steigt der Wert auf über 73.000 € — Zahlen, die sich aus dem Personalbudget statt aus dem knappen Marketingbudget finanzieren lassen.

Welches Paket passt für unsere Kanzlei?

Meist der Recruiting-Film als Einstieg, danach optional ein Vodcast als Content-System für die fachliche Positionierung. Alle Projektpreise und Retainer-Stufen finden Sie auf der Preise-Seite.

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